Mit Privatpilotenlizenz Passagiere mitnehmen, geht das?
Ganz klares Ja! Die Privatpilotenlizenz erlaubt es einem Piloten, Freunde, Familie oder andere Passagiere auf Flügen mitzunehmen, die nicht gegen Bezahlung durchgeführt werden. Dies unterscheidet die PPL (A) Lizenz – neben vielen weiteren Unterschieden – von der Ultraleichtlizenz (SPL). Mit einer Ultraleichtlizenz dürfen in der Regel keine Passagiere befördert werden, es sei denn, der Pilot hat zusätzliche Schulungen für den Passagiertransport absolviert. Mit einer Privatpilotenlizenz hingegen ist der Pilot sofort nach Abschluss der Ausbildung berechtigt, Passagiere mitzunehmen.
Aber auch für den vollausgebildeten Privatpiloten gibt es einige Regeln zu beachten.
Keine gewerblichen Flüge mit der Privatpilotenlizenz!
Die Privatpilotenlizenz erlaubt es nicht, Flüge gegen Bezahlung durchzuführen. Dafür wäre eine kommerzielle Pilotenlizenz erforderlich. Eine Kostenbeteiligung im privaten Zweckbereich ist möglich, denn ein Pilot mit Privatpilotenlizenz kann Passagiere dazu auffordern, sich an den Kosten des Fluges zu beteiligen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass dies nicht als gewerblicher Betrieb angesehen werden darf und die Passagiere keine Flugtickets kaufen.
Nur geübt und gesund mit Passagieren fliegen!
Der Pilot muss weiterhin alle Anforderungen an seine Lizenz und seine gesundheitliche Fitness erfüllen, um Passagiere mitnehmen zu dürfen. Dazu gehören regelmäßige medizinische Untersuchungen und die Einhaltung der Flugstundenanforderungen.
Wer mit der PPL (A) oder auch mit einer anderen Lizenz Passagiere mitnimmt, muss innerhalb der 90 Tage davor mindestens drei Starts und drei Landungen in einem Flugzeug desselben Musters oder derselben Klasse absolviert haben. Und für den Fall des Fluges in der Nacht gilt ebenso: Für einen Nachtflug mit Passagieren müssen drei Starts und Landungen bei Nacht gemacht worden sein. Gemäß der EU-Regeln sind Inhaber eines Instrument Ratings (IFR) immer nachtflugtauglich: Für sie gilt die normale 90-Tage-Regel, aber nicht die Zusatzanforderung für nächtlichen Passagiertransport. Da die meisten PPL-Inhaber jedoch ausschließlich nach Sichtflugregeln (VFR) fliegen, kann man sich die 90-Tage-Regel je Flugzeugmuster und je Tag/Nacht-Kategorie gut merken.
Ein geübter und gesunder Pilot darf also mit dem Erwerb der PPL (A) Lizenz sofort mit Passagieren die Lüfte erobern. Viel Spaß dabei!